04/2019 - Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2016 „Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung“ ergab, dass von sechs Empfehlungen aus diesem Bericht (Vorbericht) vier ganz und zwei teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach einem Umsetzungsgrad von rund 83 Prozent.

Eine hohe Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren konnte weitgehend sichergestellt werden. An zehn Standorten fehlten die erforderlichen Änderungsanzeigen bzw. Bewilligungen für den Betrieb von nicht systemisierten Betten (Ergebnis 2). Bei der 24-Stunden-Betreuung war eine deutliche Steigerung festzustellen. Die Evaluierung des NÖ Förderungsmodells sowie des Al-tersalmanachs 2016, auf den sich auch die Sozialplanung und der Ausbau- und Investitionsplan 2017 – 2023 für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren bezogen, lag noch nicht vor (Ergebnis 6).

Anhaltend hohe Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren

Die 48 NÖ Pflege- und Betreuungszentren verfügten über 5.868 systemisierte Betten (um 237 mehr als im Juni 2015). Weitere stationäre Pflegeplätze standen in Vertragsheimen (4.365) zur Verfügung. Der gesetzliche Versorgungsauftrag konnte damit auch ohne Pflegeregress erfüllt werden.

Ein Prozentpunkt weniger Auslastung bedeutete rund zwei Millionen Euro mehr Abgang. Daher waren die NÖ Pflege- und Betreuungszentren gefordert, ihre stationären Betten auszulasten (Ergebnis 1). Die durchschnittliche Auslastung lag - außer im Jahr 2017 - bei 99 Prozent. Vor der Abschaffung des Pflegeregresses mit 1. Jänner 2018 sank die Auslastung auf 98 Prozent, was auf eine abwartende Haltung im Zusammenhang mit dem Wegfall des Pflegeregresses zurückgeführt wurde.

Elf Standorte (im Vorbericht 16 Standorte) verzeichneten eine Auslastung von über 100 Prozent, weil sie auch kurz- oder längerfristig nicht systemisierte Betten belegten. Dafür fehlten bei zehn Standorten die nach dem NÖ Sozialhilfegesetz erforderlichen Änderungsanzeigen und Bewilligungen. Diese waren ohne Verzug nachzuholen (Ergebnis 2). Die Evaluierung der – vor allem wegen der baulichen Situation – sehr geringen Auslastung an einem Standort erfolgte (Ergebnis 3).

Offene Forderung gegenüber dem Sozialministerium

In den Jahren 2014 bis 2017 förderten der Bund und das Land NÖ die 24-Stunden-Betreuung in Niederösterreich (NÖ Pflegegeldbeziehende) mit insgesamt rund 146 Millionen Euro. Der Bundesanteil ging um einen Prozentpunkt auf rund 55 Prozent zurück, während sich der Landesanteil auf rund 45 Prozent erhöhte (im Vorbericht Bund 56 Prozent und Land NÖ 44 Prozent). Im Unterschied zum Bund bezog das NÖ Förderungsmodell unter bestimmten Voraussetzungen (Demenz) auch Personen mit der Pflegegeldstufe 1 und 2 ein. Dafür gab das Land NÖ in den Jahren 2014 bis 2017 rund 12,4 Millionen Euro aus; im Jahr 2017 fast 3,4 Millionen Euro.

Die Abteilung Soziales GS5 des Amtes der NÖ Landesregierung wickelte zudem Förderungen der 24-Stunden-Betreuung ab, die in die Zuständigkeit des Bundes (Sozialministeriumservice) fielen. Das betraf Förderungen ab der Pflegegeldstufe 3 (Ergebnis 4). Das Bundesministerium blieb dem Land NÖ den Ersatz der dafür anfallenden Personalkosten von jährlich rund 300.000,00 Euro trotz Einforderung schuldig. Daher sollte diese Forderung gegenüber dem Bund weiter betrieben werden. Das Erreichen der Pflegegeldstufe 3 war der Abteilung Soziales GS5 nunmehr mitzuteilen (Ergebnis 5).

Evaluierung des Altersalmanachs 2016 fällig

Seit Beginn der Förderung der 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Förderungsfälle mehr als vervierfacht (Anstieg von 2.273 auf 9.286 Förderungsfälle), obwohl dafür Eigenleistungen zu erbringen waren. Der Alters­almanach 2016 enthielt zwar Prognosen zu den Pflege- und Betreuungsformen (stationär, mobil, 24-Stunden) beruhte jedoch auf Daten des Jahres 2014. Daher bot er keine ausreichende Grundlage mehr für die weitere Bedarfsplanung. Die auch vom NÖ Landtag geforderte Aktualisierung des Altersalmanachs 2016 war Ende 2018 fällig. Der Altersalmanach 2018 sollte auch die Auswirkungen des Pflegeregresses und die Zusammenhänge der Pflege- und Betreuungsformen beleuchten (Ergebnis 6).

Die Niederösterreichische Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.