04/2017 - System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie

Zusammenfassung

Im Jahr 2015 betrug die Wirtschaftsförderung aus dem Landeshaushalt für Handel, Gewerbe und Industrie insgesamt 54,3 Millionen Euro. Davon entfielen 20,2 Millionen auf den Wirtschafts- und Tourismusfonds (Landesbeitrag), der von der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 für die NÖ Landesregierung verwaltet wurde und jährlich durchschnittlich 37,2 Millionen Euro an Zuschüssen, Beiträgen und Darlehen auszahlte.

Im Jahr 2015 verfügte der Fonds über ein Stammvermögen von 74,3 Millionen Euro sowie Rückstellungen von 36,3 Millionen Euro für zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderungen, Zinsdifferenzen und übernommene Risiken.

Organisation

Die NÖ Wirtschaftsförderung oblag der Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3, dem Wirtschafts- und Tourismusfonds sowie der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH und der N.vest Unternehmensfinanzierungen des Landes NÖ GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften und Partnern auf Bundes- und Unionsebene. Wirtschaftstreibende konnten in Niederösterreich somit ein flächendeckendes Netz an beratenden und fördernden Bundes- und Landesstellen mit verschiedenen teilweise kombinierbaren Unterstützungen ansprechen.

Grundlagen

Die NÖ Wirtschaftsförderung beruhte auf rechtlichen und strategischen Grundlagen (NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Wirtschaftsstrategie, Konjunkturpakete), die vom NÖ Landtag verabschiedet wurden. Das Gesetz legte unter anderem die möglichen Förderarten fest. Dazu zählten neben Darlehen, Krediten, Beiträgen, Zuschüssen auch Haftungen, Beteiligungen, Unternehmens- bzw. Mezzaninfinanzierungen.

Die Vergabe der Förderungen beruhte weiters auf einer Allgemeinen und zahlreichen Speziellen Richtlinien des Fonds und der NÖ Landesregierung.

Mit der Finanzierungsinitiative für NÖ Unternehmen erweiterte der Landtag zuletzt im Jahr 2013 die Modelle der NÖ Wirtschaftsförderung, zu denen insbesondere das NÖ Beteiligungs-, das NÖ Bürgschafts- und das Eigenkapitalsicherungsmodell zählten.

NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds

Der Wirtschafts- und Tourismusfonds unterstützte Investitionen und Projektfinanzierungen, Innovationen sowie Forschung und Entwicklung. Dabei sollten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Zusammenarbeit und Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Er übernahm ab dem Jahr 2014 auch die betriebliche Umweltförderung vom NÖ Klimafonds.

In der Fondsgebarung waren die Förderarten getrennt nach Schwerpunkten geführt und die Zahlungsflüsse zu den Gesellschaften, die treuhändig für das Land NÖ Förderungen abgewickelt haben, dargestellt.

Seine Jahresabschlüsse informierten über Vermögenswerte und deren Finanzierung. Bis zum Jahr 2014 standen den Darlehen steigende Guthaben bei Kreditinstituten von rund 51 Millionen Euro gegenüber, die im Jahr 2015 durch vorzeitige Tilgungen der Darlehen auf rund 35 Millionen Euro zurück gingen. Damit wurde einer Anregung des Landesrechnungshofs entsprochen.

Beiträge und Zuschüsse waren in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Fonds bildete Rückstellungen für zugesagte, aber noch nicht ausbezahlte Förderungen, Zinsdifferenzen und übernommene Risiken wie Rückbürgschaften. Darunter befanden sich auch Rückbürgschaften, für die das Land NÖ haftete. Daher war auf eine klare Abgrenzung für übernommene Risiken zwischen der Landes- und Fondsgebarung zu achten.

Haftungen des Landes NÖ

Die Übernahme von Haftungen für Darlehen und Kredite von Unternehmen wurde im Jahr 1993 mit dem NÖ Beteiligungsmodell eingeführt und in den Jahren 2008 und 2010 (Konjunkturpakete) erweitert. Im Jahr 2015 stand für die Wirtschaftsförderung ein wiederausnutzbarer Haftungsrahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Haftungen waren im Rechnungsabschluss des Landes NÖ vollständig ausgewiesen, jedoch in Bezug auf Darlehen, die der Fonds zur Finanzierung von Risikokapital (Zeichnung von Genussscheinen bei der N.vest) aufgenommen hatte,einer höheren
Haftungsklasse zuzuordnen. Insgesamt sollte die gewachsene Struktur der Haftungen im Bereich der Wirtschaftsförderung vereinfacht werden. Die Voraussetzungen dafür wurden im Beschluss des NÖ Landtags vom 7. Juli 2016 geschaffen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Februar 2017 die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu und teilte die dazu bereits getroffenen Maßnahmen mit.

Außerdem erhielt der Landesrechnungshof im Zuge des Stellungnahmeverfahrens revidierte  Wirtschaftsdaten der Statistik Aus­tria, die er in den Bericht aufnahm.