04/2014 - NÖ Landesjugendheim Allentsteig, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 7/2011 „NÖ Landesjugendheim Allentsteig" ergab, dass von 15 Empfehlungen aus diesem Bericht zehn ganz, drei teilweise und zwei nicht umgesetzt wurden. Das NÖ Landesjugendheim Allentsteig, die Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 und Abteilung Jugendwohlfahrt GS6 erreichten damit einen Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent.
Mit den dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen und der empfohlenen Erhöhung der Betreuungsgebühren konnte der Abgang aller NÖ Landesjugendheime von 2010 bis 2012 um eine Million Euro auf rund 0,5 Millionen Euro reduziert werden. Mit kostendeckenden Betreuungsgebühren für die Krisenzentren wäre im Jahr 2012 sogar ein positives Ergebnis erreichbar gewesen.

Außerdem konnte mit dem Kommunalgipfelbeschluss vom 18. Oktober 2011 eine Lösung für die Abstattung der offenen Gemeindeanteile an der Jugendwohlfahrtsumlage in Höhe von rund neun Millionen Euro bis zum Jahr 2017 vereinbart werden.
Zusätzlich erhielt der NÖ Landtag erstmals einen Jugendwohlfahrtsbericht, der umfassend über die Angebote und Leistungen der NÖ Jugendwohlfahrt im Jahr 2012 informierte.
In den Bereichen Personal, Küchen- und Dienstkraftwagenbetrieb des Landesjugendheims wurden alle Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt, wobei jedoch nur die Einbruchdiebstahlversicherung für alle 58 NÖ Landespflege- und Landesjugendheime gekündigt wurde.
Der Bereich der Jugendwohlfahrt befand sich zur Zeit der Nachkontrolle in einer intensiven Phase der Neuplanung und Umstrukturierung. Das betraf auch die NÖ Landesjugendheime. Daher wurde der empfohlene mittelfristige Finanzplan für alle NÖ Landesjugendheime nicht erstellt. Auch die Umsetzung der Anregungen zur Grundstücksbewirtschaftung unterblieb wegen der in Ausarbeitung befindlichen NÖ Jugendwohlfahrtsplanung.
Dem Grundsatz der Nichtversicherung folgend, war überdies die noch bestehende Feuerversicherung für die NÖ Landespflege- und Landesjugendheime zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 25. Februar 2014 mit, dass im Sinne der Empfehlung alle Leistungsangebote einer kostendeckenden Neukalkulation unterzogen werden und diese in den Tarifen 2015 ihren Niederschlag finden. Weiters wird nach der mittlerweile vorliegenden NÖ Kinder- und Jugendhilfeplanung der mittelfristige Finanzplan umgesetzt.
Der Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Kündigung der Feuerversicherung konnte sich die NÖ Landesregierung nicht anschließen. Der Landesrechnungshof erkannte einen Widerspruch zum Grundsatz der Nichtversicherung und empfahl der NÖ Landesregierung dazu einen klaren und nachvollziehbaren Standpunkt zu entwickeln.