03/2014 - Landesklinikum Mostviertel Amstetten, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 10/2011 „Landesklinikum Mostviertel Amstetten" ergab, dass von 26 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz bzw. großteils und zehn teilweise umgesetzt wurden. Acht Empfehlungen waren nicht umgesetzt.
Das Landesklinikum Amstetten, die NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landesregierung haben 50 Prozent der Empfehlungen umgesetzt. Dadurch konnten Verbesserungen in der Organisation und bei der Betriebsführung des Landesklinikums erreicht werden. Beispielsweise wurde die Anstaltsordnung aktualisiert, Stellenbeschreibungen in Kraft gesetzt und die Anzahl der tatsächlich aufgestellten Betten reduziert. Auch die tagesklinischen Leistungen konnten leicht erhöht werden.

Keine wesentlichen Verbesserungen gab es bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten des nichtmedizinischen Personals. Hier empfahl der Landesrechnungshof weitere Analysen und effektive Korrekturmaßnahmen. Ab­teilungs- bzw. berufsgruppenspezifische Personalfluktuationsraten wurden weiterhin nicht erhoben. Positiv waren aber verstärkte Kontrollen bei der Einhaltung der Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes sowie Besetzungen offener Facharztstellen.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Neubau der Krankenhausküche und zur Gebäudereinigung wurden nicht vorgenommen. Im Küchenbereich erfolgten jedoch Preisanpassungen und ein wirtschaftlicher Einkauf von Fleisch- und Wurstwaren. Eine Ausschreibung der Fremdleistungen bei der Wäschereinigung war noch nicht umgesetzt.
Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Facharztordination und eines selbständigen Ambulatoriums war beabsichtigt, die dem Klinikum eingeräumten Kontrollrechte zur Berechnung des Bestandzinses bzw. des Nutzungsentgelts an einen Wirtschaftsprüfer zu delegieren.
Die Bereinigung des Fuhrparks befand sich in Umsetzung. Entgegen der Zusage der NÖ Landesregierung erfolgten keine Kündigungen von Kraftfahrzeugversicherungen.
Nicht umgesetzt wurde die Verordnung eines Landeskrankenanstaltenplans durch die NÖ Landesregierung. Ein dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegter Entwurf war nicht gesetzeskonform, da er keine standortgenaue Planung enthielt. Dadurch fehlte eine wesentliche Grundlage für krankenanstaltenrechtliche Bedarfsprüfungen.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 18. Februar 2014 im Wesentlichen mit, dass an der weiteren Umsetzung der noch nicht realisierten Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs gearbeitet wird.