03/2007 - NÖ Zivilschutzverband

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat den „NÖ Zivilschutzverband“ geprüft. Der NÖ Zivilschutzverband wurde im Jahr 1961 als Verein nach dem Vereinsgesetz gegründet, ist überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der NÖ Zivilschutzverband bezweckt die Förderung des Selbstschutzgedankens und versteht sich als eine Serviceeinrichtung für die niederösterreichische Bevölkerung. Hauptaufgabe der gut ausgebildeten und engagierten Mitarbeiter des NÖ Zivilschutzverbandes wird es auch in Zukunft sein, durch intensive Information und Bewusstseinsbildung den Selbstschutzgedanken der Bevölkerung weiter zu fördern, um in Katastrophenfällen vorbereitet zu sein und andere Einrichtungen bei ihren Aktivitäten zu unterstützen.

Der NÖ Zivilschutzverband und die Zivilschutzschule übersiedelten im Jahr 2006 auf das Areal der „NÖ Landesfeuerwehrschule, Zentrum für Katastrophen- und Zivilschutz“. Eine schriftliche Vereinbarung des Landes NÖ mit dem NÖ Zivilschutzverband über die Art des Nutzungsverhältnisses der Räumlichkeiten und die Betriebskosten wurde bisher weder für den NÖ Zivilschutzverband selbst, noch für den Betrieb der Zivilschutzschule abgeschlossen und ist daher umgehend nachzuholen.

Die Aufgaben, die dem NÖ Zivilschutzverband im Rahmen des Katastrophenhilfsdienstes mit Bescheid übertragen wurden, sind dahin zu überdenken, inwieweit sie noch aktuell sind. Von der Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz des Amtes der NÖ Landesregierung sollten daher Überlegungen angestellt werden, welche zweckmäßigen und zeitgemäßen Aufgaben der NÖ Zivilschutzverband zukünftig für das Land NÖ erfüllen könnte. Dazu sind dem NÖ Zivilschutzverband für die umfassende Aufgabenerfüllung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Zivilschutzschule dient als Ausbildungsstätte sowohl für eigene Mitarbeiter und Funktionäre als auch für alle Personen, die an Zivilschutzfragen interessiert sind. Die Ausbildungsfrequenz der Zivilschutzschule sollte durch entsprechende Maßnahmen, zB durch verstärkte Bewerbung des umfassenden Kursangebotes, gesteigert werden.

Für die mit Bescheid übertragenen Aufgaben erhält der NÖ Zivilschutzverband vom Land NÖ Förderungen, die jedoch weder gesetzlich, noch vertraglich geregelt sind. Eine schriftliche Vereinbarung, die den Vorgaben der allgemeinen Richtlinien für die Förderungen des Landes entspricht, würde für beide Vertragspartner Vorteile bringen. Weiters ist von Land NÖ regelmäßig zu prüfen, ob die zur Verfügung gestellten Mittel wirtschaftlich, zweckmäßig und ihrer Widmung entsprechend eingesetzt werden.

Die NÖ Landesregierung und der NÖ Zivilschutzverband haben in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.