02/2009 - Landesgartenschau und Begleitprojekte

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgartenschau 2008 („Die Garten Tulln“), mit ihren beiden Standorten Tulln und Grafenegg, wurde am 30. April 2008 eröffnet und stieß im ersten Betriebsjahr auf reges Besucherinteresse. Die Gartenschau in Tulln ist als mehrjährige Dauerausstellung konzipiert, bei der die bereits seit geraumer Zeit vom Land NÖ propagierten „Natur im Garten“-Kriterien im Rahmen von Mustergärten, Veranstaltungen und Fachberatungen nachhaltig den interessierten Besuchern präsentiert werden. Entgegen den ersten Planungen, die von Gesamtkosten von € 5,0 Mio ausgingen, wurde schließlich in Tulln eine umfangreichere Gartenschau mit 42 Mustergärten, einem Baumwipfelweg, einem Erholungsgelände etc. mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von über € 21,0 Mio errichtet, wodurch auch die Förderungsleistungen des Landes NÖ laufend erhöht werden mussten. Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Einsatz von Landesmitteln wird dazu vom LRH die Meinung vertreten, dass die Förderung von Projekten grundsätzlich nur auf der Basis eines vorliegenden Gesamtprojekts erfolgen sollte.

Neben der Gartenschau in Tulln wurden in den Umlandgemeinden zusätzlich begleitende Grünraumgestaltungsprojekte realisiert. Zur Marktaufbereitung der Gartenschauthematik wurde zudem bereits im Jahr 2006 ein Gartenfestival im Kamptal veranstaltet. Die Errichtung der Gartenschau, die Abwicklung des Gartenfestivals sowie die Umsetzung der Begleitprojekte wurde von privatrechtlich organisierten Rechtsträgern (Gesellschaften, Vereine) und von Gemeinden im Sinne des Landes NÖ durchgeführt und von diesem umfangreich gefördert. Für das Gartenfestival wurden dabei Förderungsmittel in der Höhe von rund € 3,2 Mio und für die Begleitprojekte rund € 0,6 Mio aufgewandt. Die Errichtung der Gartenschau in Tulln wurde mit rund € 17,8 Mio aus Landesmitteln unterstützt. Insgesamt wurden somit für die angeführten Aktivitäten bis Mitte des Jahres 2008 Landesmittel in der Höhe von rund € 21,6 Mio zur Verfügung gestellt.

Den Schwerpunkt der Überprüfung bildete die Abwicklung der verschiedenen Förderungsmaßnahmen im Konnex mit der Realisierung der Projekte durch die einzelnen Rechtsträger, wobei eine Reihe von kritischen Anmerkungen, Empfehlungen und Anregungen zu treffen waren. Dabei wurden unter anderem im Zusammenhang mit den Förderungsbeschlüssen- und abwicklungen die Beachtung der einschlägigen Vorschriften und eine genauere Einhaltung der „Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes NÖ“ gefordert. Zudem wurde angeregt, Projekte im Hinblick auf die erforderliche Transparenz des tatsächlichen Gesamtförderungsumfangs nur auf der Basis einer begründeten, ausgereiften Projekt- und Kostenplanung zu fördern, bei mehrjährigen Förderungsprojekten einen Fördervertrag abzuschließen und Förderungsteilbeträge nur entsprechend dem unmittelbaren Bedarf anzuweisen.

Künftig ist immer auf einer lückenlosen Vorlage von geforderten Verwendungsnachweisen zu beharren und diese Unterlagen sind gegebenenfalls nachdrücklich einzufordern. Werden bei der umfangreichen Förderung von großen Projekten Jahresabschlüsse als Verwendungsnachweis vorgelegt, so sollten diese nach Ansicht des LRH von einem beeideten Wirtschaftsprüfer mit der speziellen Zielrichtung der Verwendung der öffentlichen Mittel geprüft werden. Weiters sollten die institutionalisierten Kontrollmechanismen wie Aufsichtsräte und Baubeiräte verstärkt zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben herangezogen werden, um den wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz von Förderungsmitteln sicherzustellen. Insgesamt wurde in Verbindung mit Förderungsentscheidungen und der gesamten Förderungsabwicklung, inklusive der durchgeführten Kontrollen der Mittelverwendung, eine genauere schriftliche Dokumentation für notwendig erachtet.

Sowohl bei der Förderung des Gartenfestivals 2006 im Kamptal als auch bei den Begleitprojekten wurden wesentliche Teile der Abwicklung von der zuständigen Abteilung in Kooperation mit einer privatrechtlichen Institution wahrgenommen. Obwohl einerseits durch die Zusammenarbeit mit der Institution substantiell eine Steigerung der Förderungsqualität in fachlicher Hinsicht festgestellt wurde, so traten andererseits einige Defizite in der Strukturierung und Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zu Tage. Aus diesem Grund wurde vom LRH gefordert, dass in Hinkunft bei ähnlichen Formen der Zusammenarbeit mit privatrechtlichen Institutionen die relevanten Eckpunkte der Kooperation vom Land NÖ in geeigneter Form definiert und festgelegt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte zu den meisten Forderungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs eine konkrete Umsetzung zu. Die zu den übrigen Kritikpunkten von der NÖ Landesregierung abgegebenen Stellungnahmen nahm der NÖ Landesrechnungshof teilweise aus sachlichen Gründen und teilweise aufgrund einer anderen Rechtsansicht bezüglich der Einhaltung der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung nicht zur Kenntnis.