02/2008 - Arzneimittelversorgung der Landeskliniken der Versorgungsregion Waldviertel

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die Arzneimittelversorgung in den Landeskliniken der Versorgungsregion Waldviertel mit den Krankenanstalten Gmünd, Zwettl, Waidhofen/Thaya, Horn, Eggenburg und Allentsteig überprüft. Im Bereich der Arzneimittel sind aus der Kostenrechnung der einzelnen Kliniken die Kostenartengruppen Pharmazeutische Spezialitäten, Blut, Chemikalien, Reagenzien, Sera, Impfstoffe, Vakzine und Nährmittel, Diätika für die Prüfung relevant.

Die Prüfung umfasst den Einkauf, die Organisation, die Verwendung, die Lagerung, die Verteilung und die Entsorgung dieser Arzneimittel. Daneben werden auch Bemerkungen zu Auffälligkeiten im allgemeinen Bereich der Kliniken angebracht. So wurden im Landesklinikum Gmünd eine Abgrenzung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich und im Landesklinikum Horn eine baldige Abklärung der Kostenübernahme für die Interdisziplinäre Aufnahmestation gefordert.

Der Einkauf in den Landeskliniken erfolgt grundsätzlich zentral über die Einkaufsorganisation der NÖ Landeskliniken-Holding. Im Zuge der Prüfung können in Teilbereichen bereits Vorteile aus den Bemühungen im Rahmen dieser Zentralisierung erkannt werden. Die Vergabeaktivitäten im Bereich der Pharmazeutischen Spezialitäten beschränken sich derzeit noch auf Preisauskünfte. Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz werden erst nach Vereinheitlichung aller EDV-Systeme möglich sein. Die Kostensteigerungen bei den Arzneimitteln, die großteils auf erhöhte Qualitätsanforderungen zurückzuführen sind, können durch die gesetzten Maßnahmen nur bedingt aufgefangen werden.

Im Bereich der Organisation fehlen zum Teil für die in den Medikamentendepots bzw. in der Krankenhausapotheke tätigen Mitarbeiter die Stellenbeschreibungen bzw. entsprechen diese nicht den Vorschriften. Der Bereich der Arzneimittelkommissionen ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zufrieden stellend gelöst.

Die Lagerung und Verteilung der Arzneimittel – auch im Suchtgiftbereich – entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

Bei der Entsorgung der Arzneimittel wird grundsätzlich nach den Bestimmungen der zutreffenden ÖNORMen vorgegangen. Lediglich die Entsorgung der verworfenen Blutkonserven ist in einigen Kliniken kostenschonender zu gestalten.

Im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Arzneimittelkosten der Versorgungsregion ist eine stete Steigerung bei den Zytostatikakosten zu erkennen. Da diese im Konnex mit den für die Behandlung der onkologischen Patienten verbundenen notwendigen Aufwendungen für Personal stehen und gemeinsam mit der entsprechenden Infrastruktur einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen, empfiehlt der NÖ Landesrechnungshof auf Basis wirtschaftlicher und humanitärer Grundlagen die Erstellung eines diesbezüglichen regionalen Konzeptes für die Versorgungsregion.

Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.