Zusammenfassung
In NÖ werden 5 öffentliche Krankenanstalten durch den Rechtsträger Land NÖ betrieben, davon 2 allgemeine Krankenanstalten und 3 Sonderkrankenanstalten.
Die beiden allgemeinen Krankenanstalten gem. § 2 Abs. 1 Z.1 NÖ Krankenanstaltengesetz 1974 (NÖ KAG 1974), LGBl.9440 sind
- das allgemeine öffentliche NÖ Landeskrankenhaus Mödling und
- das allgemeine öffentliche NÖ Landeskrankenhaus Tulln;
die 3 Sonderkrankenanstalten gem. § 2 Abs. 1 Z.2 NÖ KAG 1974, leg. cit. sind
- das öffentliche NÖ Landeskrankenhaus Grimmenstein - Hochegg,
- die NÖ Landesnervenklinik Gugging sowie
- die NÖ Landesnervenklinik Mauer.
Die Verwaltung der Landeskrankenanstalten ist laut Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung der Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten (bis 1. November 1996 Abt. VII/3) zugewiesen.