01/2019 - NÖ Agrarbezirksbehörde

Zusammenfassung

Das Land NÖ richtete die NÖ Agrarbezirksbehörde als Sonderbehörde für Bodenreform, Bodenschutz, Landentwicklung und Güterwege sowie für weitere übertragene Aufgaben, insbesondere für Förderungen aus dem NÖ Landschaftsfonds und Bewertung von Katastrophenschäden, ein.
Im Jahr 2017 betrug der Gesamtaufwand für die Behörde 12,60 Millionen Euro. Davon entfielen 90 Prozent auf das Personal (175 Bedienstete). Der Frauenanteil betrug 19 Prozent.

Aufgaben und Einsparungen nach der Strukturreform 2013

Die NÖ Agrarbezirksbehörde bestand nach der Strukturreform 2013 aus dem Amtsvorstand, der Technischen Leitung und sechs Fachabteilungen für Rechts-, Grundbuchs- und innere Organisationsangelegenheiten, Zusammenlegungen und Flurbereinigungen, Agrargemeinschaften, Forst-, Alm- und Weideangelegenheiten, Landentwicklung sowie für Güterwege.
Nach der Eingliederung der Abteilungen Güterwege ST8 und Landentwicklung LF6 des Amtes der NÖ Landesregierung bündelte die Behörde ihre Aufgaben und fasste die acht Fachabteilungen sowie die Stelle für Ökologie auf sechs Fachabteilungen zusammen. Ende 2017 hatte die Behörde neun Dienstposten bzw. 10,2 Vollzeitäquivalente und rund 450.000,00 Euro Personalausgaben weniger als Ende 2013. Die Ausgaben für den Amtsbetrieb erhöhten sich um fast 84.000,00 Euro.

Organisations- und Personalkonzept überfällig

Die NÖ Agrarbezirksbehörde unterhielt Ende 2017 neben der Zentrale in St. Pölten, in der 65 ihrer 175 Bediensteten (167,3 Vollzeitäquivalente) arbeiteten, Außenstellen in Baden, Hollabrunn, Pyhra, Scheibbs, Zwettl, Mistelbach und Obersiebenbrunn.
Ein Organisations- und Personalkonzept (Personalbedarf) lag nicht vor. Die Dienstinstruktion für die Geschäftsverteilung und den Dienstbetrieb stammte aus dem Jahr 1991; das Personalentwicklungskonzept aus dem Jahr 2002. Die NÖ Agrarbezirksbehörde war gefordert, ihren Personalbedarf zu hinterfragen und ihren Frauenanteil zu erhöhen.

Hohe Zielsetzungen und niederschwellige Förderungen

Die Aufgaben der NÖ Agrarbezirksbehörde hatten zum Ziel, eine leistungsfähige und umweltverträgliche Landwirtschaft, eine nachhaltige und ertragreiche Wald- und Weidewirtschaft nach zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen sowie ökologischen Gesichtspunkten herzustellen und zu sichern.
Diese Ziele sollten durch eine Verbesserung der Besitz-, Nutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse, der Alm- und Weidewirtschaft und der Agrarstruktur sowie durch einen landschaftsschonenden Wegebau erreicht werden. Bodenschutzanlagen dienten der Bodenfruchtbarkeit sowie der Bodengesundheit und bekämpften Schadstoffbelastungen, Bodenerosion und Bodenverdichtung.
Die Zielerreichung wurde durch Projekte des NÖ Klimafonds, des NÖ Landschaftsfonds (Landschaftsgestaltung, nachhaltige Landnutzung), der Österreichischen Programme für ländliche Entwicklung (Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung, ländliche Verkehrsinfrastruktur) sowie zur Erhaltung des ländlichen Wegenetzes niederschwellig gefördert. Die NÖ Agrarbezirksbehörde übte dabei auch eine beratende Funktion aus.
Im Jahr 2017 betrugen die Förderungsausgaben 4,20 Millionen Euro und blieben damit unter dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017 von 4,40 Millionen Euro. Davon entfielen 3,60 Millionen Euro auf das ländliche Wegenetz.
In den Bereichen Flurplanungen und Bodenschutz bestand die Förderung aus Personal- und Sachleistungen, für die teils Kostenersätze zu entrichten waren.
Informationen auf der Website des Landes NÖ, Folder und Beratung der Agrarbezirksbehörde erleichterten den Zugang zu den Förderungen. Die Verfahrensakten und Förderungsakten waren nicht verknüpft, wodurch ein Überblick über die Förderungen pro Verfahren fehlte.
Weitere Empfehlungen griff die Agrarbezirksbehörde noch während der Überprüfung auf. Das betraf insbesondere den Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen mit der Universität für Bodenkultur und dem Verein „Land schafft Wasser“, mit denen die NÖ Agrarbezirksbehörde in der Grundlagenforschung (Bodenschutz) jahrelang bloß aufgrund mündlicher Absprachen zusammengearbeitet hatte.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. Jänner 2019 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten Maßnahmen.