01/2013 - Fuhrpark in den NÖ Landesklinken, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 2/2010 „Fuhrpark in den NÖ Landeskliniken" durch.

Die NÖ Landeskliniken-Holding hat den elf Empfehlungen aus diesem Bericht zu über sechzig Prozent entsprochen und dabei sechs Empfehlungen ganz bzw. großteils, zwei teilweise und drei noch nicht umgesetzt. Damit konnten Verbesserungen bei der Anlageninventur (Fremdinventar) sowie bei der Führung und der Kontrolle der Fahrtenbücher erreicht werden. Außerdem konnten – laut Berechnungen des Versicherungsmaklers aufgrund der zu einem Stichtag erhobenen KFZ-Bestände und Versicherungsverträge – durch einen Rahmenvertrag ab April 2010 über 33 Prozent oder rund 16.800 Euro jährlich bei Versicherungen eingespart werden. Den Richtlinien für „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung" wurde dabei nur teilweise entsprochen.

Vor allem aber sollte ein zentrales Fuhrparkmanagement eingerichtet und an für das Land NÖ vorteilhafte, ökonomische und auch ökologische Grundsätze gebunden werden.

Fuhrpark

In den Jahren 2010 und 2011 kauften die NÖ Landeskliniken neun neue Fahrzeuge. Der Kauf erfolgte jedoch nicht – wie von der NÖ Landesregierung zugesagt – über die Bundesbeschaffung GmbH.

Der Fuhrpark der NÖ Landeskliniken umfasste im Jahr 2011 mit 76 systemisierten Fahrzeugen um fünf bzw. neun Fahrzeuge weniger als im Jahr 2009 (81) bzw. 2010 (85). Der im Systemisierungsplan ausgewiesene Bestand an Spezialkraftfahrzeugen wich teilweise vom tatsächlichen Bestand ab.

Das Land NÖ schien nach wie vor nicht als Zulassungsbesitzer in den Fahrzeugdokumenten auf.

Dienstfahrten

Im Jahr 2011 wurden mehr Kilometer für Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen zurückgelegt als im Jahr 2008, weshalb sich die Kosten für Kilometergeld um fast 25 Prozent auf 572.245,80 Euro erhöhten. Die dazu zugesagten Wirtschaftlichkeitsberechnungen fehlten. Die Dienstkraftwagen sollten daher vermehrt eingesetzt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zu, nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein zentrales Fuhrparkmanagement einzurichten. Außerdem wird der Systemisierungsplan angepasst. Die „Richtlinien für die Benützung der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich" wurden den betroffenen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht.