01/2005 - Zivile Landesverteidigung

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat die „Zivile Landesverteidigung“ in NÖ geprüft. Trotz der derzeit sicheren Situation im Land NÖ dürfen keinesfalls die Gefahren verkannt werden, die aus den verschiedensten Ursachen (zB Naturkatastrophen, atomare Zwischenfälle, Terrorismus, Grippepandemie usw.) auftreten können. Einem vorausschauenden und gut vorbereiteten Krisenmanagement kommt daher große Bedeutung zu.

Aus der stichprobenweisen Prüfung der Rahmenpläne zur Katastrophenprävention und -bekämpfung ergeben sich vor allem folgende Feststellungen:

  • Für manche Bereiche sind Pläne erst zu erstellen (Massenfluchtbewegungen, Pandemie, Krisenkommunikation).
  • Einige Pläne sind auf den aktuellen Stand zu bringen, wobei auch die Verfahren zur Änderung von Teilen der Pläne zu vereinfachen sind.

Im Bereich des Warn- und Alarmsystems sind Überlegungen für eine effiziente Aufstockung der Disponenten in der NÖ Landeswarnzentrale sowie für eine Auffangschiene beim Ausfall einer untergeordneten Alarmzentrale anzustellen. Weiters ist auch die Finanzierung der personellen Besetzung der NÖ Landeswarnzentrale sowie die dienstrechtliche Unterstellung anzupassen.
Bei der Notstromversorgung der Sirenen wurden bereits erste Maßnahmen gesetzt, die unter Ausnutzung aller sich ergebenden Synergien fortzusetzen sind.
Im Hinblick auf den Schutzraumbau in NÖ ist die Notwendigkeit der einschlägigen Regelungen bzw. deren Ausgestaltung aufgrund der geänderten tatsächlichen Verhältnisse zu überdenken.
Weitere Anregungen des Landesrechnungshofes beziehen sich auf die Bevorratung von Desinfektionsmitteln, die Organisation des Strahlenschutzes sowie die Hebung des Selbstschutzgedankens in der Bevölkerung.
Die Zivile Landesverteidigung ist jedenfalls eine Materie, die die Aufgaben vieler Dienststellen des Landes NÖ berührt. Dass hierfür verschiedenste fachliche und finanzielle Vorsorgen zu treffen sind, ist allen diesen Stellen verstärkt bewusst zu machen. In allen Phasen der Katastrophenprävention und –bekämpfung kommt auch den Städten mit eigenem Statut erhebliche Bedeutung zu, weshalb diese künftig bei den Planungen beigezogen werden sollten.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.