11/1999: Tullnerbach, NÖ Landw. Fachschule
Samstag, den 01. Januar 2000
Die NÖ Landwirtschaftliche Fachschule Tullnerbach (im Folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1.
Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. b der zitierten Verordnung wird die Schule in Tullnerbach als schulpflichtersetzende Fachschule mit den Modulen 1 und 2 in der Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft (Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft)“ geführt. Weiters wird an diesem Standort gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit. f das Modul 1 der Fachrichtung „Landwirtschaft mit Pferdewirtschaft und Haushaltsmanagement“ angeboten. Das Modul 2 dieser Fachrichtung wird an der Landw. Fachschule Edelhof unterrichtet.
Außerdem wird gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 5025/25, der Schulversuch „Betriebs- und Dorfhelferinnen-Ausbildung“ in Form einer ganzjährigen Schule mit einer Schulstufe geführt.
Der Schule Tullnerbach ist eine Expositur in Gumpoldskirchen angeschlossen.











