6/1999: NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln; Nachkontrolle
Mittwoch, den 01. September 1999
Der Finanzkontrollausschuss hat in seinem Arbeitsprogramm 1998 die Nachkontrolle der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (LFS) beschlossen.
Nach der Verordnung über die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, ist die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Landesrat Franz Blochberger zugeteilt.
Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung ist die Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz (IVW4) für die Verwaltung der NÖ Landes-Feuerwehrschule zuständig.
Ziel der durchgeführten Nachkontrolle war es zu überprüfen, welche Maßnahmen auf Grund der Ergebnisse der 1993 durchgeführten Überprüfung der NÖ Landes-Feuerwehrschule Tulln (Wahrnehmungsbericht I/1994) seitens der Verantwortlichen getroffen wurden.











