4/1999: Gaming, NÖ Landw. Fachschule
Freitag, den 01. Oktober 1999
Die NÖ Landw. Fachschule Gaming (im Folgenden kurz „Schule“ genannt) hat ihre Rechtsgrundlage im NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetz, LGBl. 5025, in Verbindung mit der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung, LGBl. 5025/1, die mit 1. September 1997 in Kraft getreten ist.
Gemäß § 8 Abs. 1 Z. 2 lit.b der zitierten Verordnung wird die Schule in Gaming als schulpflichtersetzende Fachschule mit dem Modul 1 in der Fachrichtung „Ländliche Hauswirtschaft (Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft)“ geführt.
Weiters wird als Modul 2 der Schulversuch „Ländliche Hauswirtschaft samt Sozial- und Altenhilfe im ländlichen Raum an der Landwirtschaftlichen Fachschule Gaming“ in der Form einer weiterführenden Fachschule in der Dauer von 4 Semestern geführt.











