Aktuelle Berichte
Aktuelles
Rechnungshofausschuss im Jänner 2012
Freitag, den 20. Januar 2012
Landesrechnungshof informierte über sein aktuelles Arbeitsprogramm
Der Landesrechnungshof informierte den Rechnungshofausschuss am 19. Jänner 2010 über sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2012.
Dieses wurde risiko- und wirkungsorientiert erstellt und wird nach Maßgabe aktueller Entwicklungen umgesetzt.
Außerdem berichtete der Landesrechnungshof über seine Überprüfung bei der Österreichischen Raumordnungskonferenz - ÖROK sowie über seine Nachkontrolle beim Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof. Durch die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofes (rund 90 Prozent der Empfehlungen waren bereits umgesetzt) konnten u.a. ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet und organisatorische Verbesserungen erreicht werden. Nach wie vor offen war die Erstellung eines landesweiten Konzepts für die Jugendwohlfahrt. Weiters empfahl der Landesrechnungshof das Ausbau- und Investitionsprogramm 2008 bis 2015 der NÖ Landesjugendheime an die aktuellen Entwicklungen (Kommunalgipfelvereinbarung 2011) anzupassen.
Rechnungshofausschuss im Jänner 2012
Mittwoch, den 11. Januar 2012
Rechnungshofausschuss am 19. Jänner 2012
Für den Rechnungshofausschuss am 19. Jänner 2012 bereitet der Landesrechnungshof einen Bericht über die Österreichische Raumordnungskonferenz – ÖROK vor. Außerdem wird er den Ausschuss über die Ergebnisse seiner Nachkontrolle zum Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof sowie über sein Arbeitsprogramm 2012 informieren.
Rechnungshofausschuss Dezember/November
Montag, den 14. November 2011
Rechnungshofausschuss im Dezember:
Bericht zur Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen
Im Dezember 2011 wird der Landesrechnungshof über seine Empfehlungen zur Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen sowie seine Nachkontrollen bei der Landesberufsschule Theresienfeld und der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach berichten.
Tagungsband zur Konferenz der Landes-Rechnungshöfe
Montag, den 14. November 2011
Konjunkturpakete auf dem Prüfstand der Landesrechnungshöfe
Die Prüfung und die Auswirkungen konjunkturbelebender Maßnahmen auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Landesfinanzen sind aktuelle Themen, welche die Landesrechnungshöfe bereits im Rahmen ihrer Konferenz im Mai 2011 im NÖ Landhaus in St. Pölten diskutiert haben. Der Landesrechnungshof Niederösterreich hat diese Diskussion und die Beiträge von WIFO (Wirtschaftsforschungsinstitut), IHS (Institut für Höhere Studien) und Landesrechnungshof Niedersachsen in einem Tagungsband zusammengefasst, der nunmehr allen Interessierten zur Verfügung steht.
Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe und des Kontrollamts der Stadt Wien
Montag, den 14. November 2011
Begleitende Kontrolle kein Fall für den Landesrechnungshof
Die Landesrechnungshöfe und das Kontrollamt der Stadt Wien haben eine gemeinsame Erklärung zur begleitenden Kontrolle verabschiedet. Darin stellten sie klar, dass eine begleitende Kontrolle von Vorhaben zweckmäßig und von dazu geeigneten Stellen durchzuführen ist. Die begleitende Kontrolle kann von den Landesrechnungshöfen auch überprüft werden. Ihre Unabhängigkeit schließt jedoch aus, dass die Landesrechnungshöfe an der Gebarung oder an Vorgängen mitwirken, die sie nachträglich zu kontrollieren haben; ebenso unvereinbar mit der unabhängigen Kontrolle ist eine Einbindung in Entscheidungen von überprüften Stellen. Von einer begleitenden Kontrolle strikt zu unterscheiden ist jedoch die zeitnahe, aber nachgängige Finanzkontrolle, wie sie die Landesrechnungshöfe im Rahmen ihrer jeweiligen Prüfungsbefugnisse nach internationalen Standards erfolgreich ausüben.
Resolution zur Gemeindeprüfung
Montag, den 14. November 2011
Landesrechnungshöfe beschließen Resolution für Gemeindeprüfung
Derzeit unterliegen 97 % aller Gemeinden keiner unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle. Seit Jahresbeginn 2011sind die Landesverfassungsgesetzgeber ermächtigt, den Landesrechnungshöfen die Befugnis zur Überprüfung der Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und ihrer Beteiligungen sowie für Gemeindeverbände zu übertragen. Nun liegt es an den Landtagen, diese Ermächtigung wahrzunehmen und die Kontrolllücke zu schließen, indem sie ihren Landesrechnungshöfen eine entsprechende Prüfungskompetenz einräumen.








